AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von W&R Bioline GmbH

Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma

W&R Bioline GmbH (im folgenden W&R genannt)


I. Allgemeines 1. Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich für alle Angebote, Vertragsabschlüsse, Beratungen und sonstige vertragliche Leistungen. Abweichungen – auch aufgrund abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Vertragspartners – haben keine Gültigkeit, es sein denn, sie sind ausdrücklich und schriftlich anerkannt. Anderslautende Bedingungen, welche die Bestellung des Käufers enthält, sind durch die nachstehenden Bedingungen aufgehoben.


2. Telegraphische, fernschriftliche und telefonische Aufträge sowie solche über Telefax oder Bildschirmtext sind für W&R erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind bzw. die Ware zur Auslieferung gebracht und/oder eine Rechnung erteilt wurde. Telefonisch erteilte Aufträge sollten am darauffolgenden Tag schriftlich bestätigt bei W&R vorliegen, bei einer Verzögerung der schriftlichen Bestätigung, wird eine Gewähr für die richtige Lieferung und daraus entstehende Folgen nicht übernommen. Mündliche Erklärungen von Vertretern und Angestellten W&R ’s bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung.


3. Angebote und Aufträge sind freibleibend bis zur Auftragsbestätigung und/oder Rechnung. Dies gilt auch für Aufträge an Vertreter W&R‘s. Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben. Anzeigen und Preislisten gemachte Angabe über Gewichte, Maße, Leistungen, Abbildungen, Preise und Lieferfristen sind nur Richtwerte und können Änderungen unterliegen. Sie werden verbindlich, wenn sie im Vertrag oder in der Geschäftskorrespondenz von W&R ausdrücklichen zugesichert werden. Die Ware wird in der Ausführung und Beschaffenheit geliefert, die zum Zeitpunkt der Lieferung üblich ist.


4. Für sämtliche mit W&R abgeschlossenen Verträge gilt deutsches Recht.


II. Lieferung, Verpackung, Lieferfrist 1. Soweit vom Kunden nicht anderes gewünscht, wählt W&R nach eigenem Ermessen die günstigste Versandart. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Bestellers ab Lager Meerbusch/Krefeld. Sobald die Ware von W&R ordnungsgemäß der Bundesbahn, Bundespost, UPS, oder anderen Beförderungsunternehmen sowie Speditionen übergeben worden ist, geht das Risiko auf den Käufer über. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Kunden. Teillieferungen sind berechtigt, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart worden ist.


2. Die Ware ist sofort nach Empfangnahme durch den Besteller oder seine Beauftragten auf Transportschäden zu untersuchen. Schäden an der Verpackung hat sich der Besteller bei Annahme der Ware vom Transportunternehmen schriftlich bescheinigen zu lassen.


4. W&R wird sich bemühen, die Lieferung unverzüglich zu erfüllen. Nach Ablauf einer von W&R angegebenen Lieferfrist wird ohne Erklärung eine Nachlieferfrist von Dauer der Lieferfrist, längstens jedoch 14 Tagen in Lauf gesetzt. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen sowie sonstigen unvorhergesehenen Ereignissen, die trotz der vernünftigerweise zu erwartenden Vorsichtsmaßnahmen nicht vermieden worden konnten – gleich, ob bei W&R, beim Lieferanten oder dritten Personen – wird die Lieferfrist bzw. Abnahmefrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung in angemessener Weise verlängert, auch wenn derartige Ereignisse während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Treten Ereignisse im vorgenannten Sinne außerhalb eines Verzuges ein und wird die Lieferung nachträglich unmöglich oder für W&R unzumutbar, ist W&R berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche sind in den vorgenannten Fällen ausgeschlossen. W&R ist von der Lieferverpflichtung frei, wenn die Vorlieferanten nicht rechtzeitig oder nicht in der richtigen Qualität oder in sonstigen Spezifikationen geliefert haben. Ist die Lieferung nicht rechtzeitig erfolgt und will der Käufer vom Vertrag zurücktreten, so muß er eine Nachlieferfrist von drei Wochen setzen mit der Androhung, dass er nach Ablauf der Frist die Erfüllung ablehnt. Die Nachlieferfrist berechnet sich ab Zugang bei W&R. Bei Liefer- oder Leistungsverzug oder durch W&R verschuldete Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung sind Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung ausgeschlossen, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei W&R nicht vorliegen.


III. Gewährleistung 1. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder erkennbarer Mängel müssen unverzüglich, spätestens drei Tage nach Empfang der Ware schriftlich bei W&R eingehen. Die Beanstandungen sind ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb dieser Frist schriftlich zur Kenntnis W&R ’s gelangt sind, obwohl sie beim Empfang der Ware festgestellt werden können. Gewährleistungsansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn die Lieferung sofort geöffnet und auf offensichtliche Schäden hin untersucht wird.
Für Vollkaufleuter gilt die gesetzliche Regelung gemäß §§377,378 HGB.

2. Bei Vorliegen von Mängeln sowie Fehlers zugesicherter Eigenschaften, die nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes eingetreten sind, ist W&R nur verpflichtet, ihrem Willen entsprechend Preisnachlaß zu gewähren, die Ware umzutauschen oder zurückzunehmen oder Gewähr durch Instandsetzung oder Korrektur des gelieferten Artikels zu leisten. W&R ist von jeder anderen oder weiteren Verpflichtung freigestellt. Fehlerhafte Artikel sind auf Verlangen W&R’s zurückzusetzen. Ersetzte Ware gehen in das Eigentum W&R’s über. Bei berechtigten Beanstandungen trägt W&R die Kosten für den Rückversand einschließlich einer Transportversicherung. Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung und unsachgemäße Verwendung ungeeigneten Zusätze oder Änderung der Originalwaren durch Besteller oder von W&R nicht beauftragter Dritter zurückzuführen sind oder natürliche Abnutzung, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Fall der Verarbeitung von gelieferten Waren.


3. Der Käufer ist verpflichtet, die Kosten für den Rückversand an W&R zu übernehmen. Die Kosten der erneuten Absendung an den Käufer nebst Versicherung trägt W&R. Im Falle einer Uneinigkeit innerhalb der Gewährleistungsfrist darüber, ob W&R zu vertretender Mangel vorliegt, hat W&R das Recht, die Ware durch eigene Mitarbeiter überprüfen zu lassen. Der Käufer kann außer den Gewährleistungsansprüchen, die vorstehend geregelt sind, weitere Ansprüche nicht geltend machen. Insbesondere sind Schadenersatzansprüche wegen Folgeschäden ausgeschlossen.


IV. Schadensersatz Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach auf den Wert der gelieferten Ware beschränkt. Schadenersatzansprüche im Rahmen der Gewährleistung wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Beratungsfehlern oder aus unerlaubter Handlung gegen W&R oder seine Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, wenn nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Schadenersatzansprüche wegen Fehlers zugesicherter Eigenschaften sind ausgeschlossen, es sei denn, die Zusicherung umfaßte die Vermeidung von Mangelfolgeschäden. Eine zugesicherte Eigenschaft liegt nur dann vor, wenn dem Besteller gegenüber diese Eigenschaftszusicherung schriftlich abgegeben wurde.


V. Warenrücknahme Gelieferte Ware wird nur zurückgenommen, wenn dieses vorher vereinbart wurde, die Ware und die Originalverpackung sich in einwandfreiem Zustand befinden und die Rücksendung frachtfrei an den Geschäftssitz von W&R in Meerbusch erfolgt. Bei ohne Einverständnis zurückgesandter Ware behält sich W&R vor, die Annahme zu verweigern. Bei Waren, die auf speziellen Wunsch des Bestellers gefertigt wurden, ist eine Rückgabe ausgeschlossen.

Für zurückgegebene oder aufgrund des Eigentumsvorbehalts zurückgenommene Ware wird unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr eine Gutschrift für den Zeitwert erteilt. Ist ein Rückgaberecht vereinbart, so übernimmt der Käufer die Kosten für den Rückversand.


VI. Preis Alle Preise verstehen sich freibleibend ab Lager Meerbusch/Krefeld, verzollt, zzgl. der gültigen Mehrwertsteuer, Verpackung und Frachtkosten, soweit nicht anderes vereinbart wurde. Die Berechnung erfolgt zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen. W&R ist berechtigt, bei nach Vertragsabschluß eintretenden Kostenerhöhungen, Kursänderungen, Änderungen von Frachtzöllen und sonstigen Abgaben, die Preise zu berichtigen.


VII. Zahlungsbedingungen 1. Soweit nicht anderes vereinbart wurde, sind die Rechnungsbeträge innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Die Zahlung hat zu erfolgen in Banküberweisung, in barem Geld, Scheck. W&R ist berechtigt, ausstehende Lieferungen auch gegen Vorauszahlung auszuführen. Wenn die Vorauszahlung nicht in angemessener Frist geleistet wird, ist W&R berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.


2. Verzugszinsen vom 16. Tage an werden in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der deutschen Bundesbank errechnet.


3. Kommt der Kunde mit der Bezahlung in Verzug oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen (z.B. Nichteinlösung von Schecks), werden sämtliche Forderungen sofort fällig. W&R ist dann berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlungen, Sicherheitsleistung oder Nachnahme auszuführen.

W&R ist des weiteren berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware wieder in Besitz zu nehmen, ohne daß damit von dem Recht, von dem Vertrag zurückzutreten, automatisch Gebrauch gemacht wird. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nicht zu. Bestehende Gewährleistungsansprüche beeinträchtigen die Fälligkeit der W&R-Forderungen nicht.


4. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nicht zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von W&R anerkannt sind.


VIII. Eigentumsvorbehalt 1. Bis zur völligen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich aller Nebenforderungen sowie bis zur Begleichung eines sich zu Lasten des Käufers ergebenden Kontokorrentsaldos bleibt die Ware Eigentum von W&R. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist W&R berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt seine Kaufpreisforderung gegen seine Abnehmer, die er auf Anforderung bekanntzugeben hat, an W&R in voller Höhe ab, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Er hat die eingegangenen Beträge treuhänderisch für W&R zu verwalten. Wird die Kaufsache mit anderen, nicht W&R gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt W&R das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, daß die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, daß der Käufer anteilmäßig das Miteigentum an W&R überträgt. Der Käufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für W&R.
Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt erhaltene Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen.

2. Der Eigentumsvorbehalt bleibt ferner bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen worden sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Beim Weiterverkauf hat der Käufer das ihm zustehende bedingte Eigentum an den Waren gegenüber seinen Abnehmen vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben. Der Käufer ist ermächtigt, die Forderungen aus dem Weiterverkauf einzubeziehen. Sicherungsübereignungen und Verpfändungen der dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren sind dem Käufer nicht gestattet. Von bevorstehenden oder vollzogenen Pfändungen oder jeder anderen Beeinträchtigung der Rechte von W&R, insbesondere von dem Bestehen von Globalzessionen, hat der Käufer W&R unverzüglich unter Nennung des Namens und der Anschrift des Gläubigers zu benachrichtigen.


IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand       1. Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist Neuss als Geschäftssitz der Fa. W&R Bioline GmbH.

2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis – auch bei Rücktritt – ist das für W&R zuständige Amtsgericht Neuss, ohne Rücksicht auf den Streitwert. W&R ist es unbenommen, das Landgericht Düsseldorf anzurufen.



X. Sonstiges 1. Sollte eine dieser Bestimmungen – gleich aus welchem Grund – unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


2. Die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen bei W&R verarbeitet.


3. Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren getrennt zu lagern und Bevollmächtigen von W&R die Besichtigung und angemessene Prüfung der Bestände zu gestatten und die Ware dem Verkäufer bzw. seinem Bevollmächtigen auf dessen Verlangen unverzüglich herauszugeben, wenn nach Ansicht von W&R auch nach Vertragsabschluß die Kreditverhältnisse des Käufers für eine Kreditgewährung nicht geeignet erscheinen.


4. Alle von W&R gelieferten Produkte sind zum Verbleib in dem mit dem Käufer vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Produkten unterliegt den Außenwirtschaftsbestimmungen Deutschlands bzw. des Ursprungslandes und ist für den Kunden genehmigungspflichtig. Der Kunde muß sich selbst über diese Vorschriften informieren.


Meerbusch, den 20.05.2011

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